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   OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 1007/97   

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https://dejure.org/1997,4861
OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 1007/97 (https://dejure.org/1997,4861)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.12.1997 - 14 U 1007/97 (https://dejure.org/1997,4861)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 14 U 1007/97 (https://dejure.org/1997,4861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 57a; BOStB § 11 Abs. 1; UWG § 1
    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Chemnitz - 5 HKO 6047/96
  • OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 1007/97
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97

    Unlauterer Wettbewerb; Wettbewerbswidrig; Werbung; Anzeige; Steuerberater;

    All dies sind zulässige Mittel zum Ausdruck des eigenen Selbstverständnisses und der Identität des Werbenden (vgl. BVerfG, MDR 1997, 984, 985; OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 - Zeitungsanzeige).

    Sie ist weder aufdringlich, noch erscheint sie dem inzwischen auch an anlassunabhängige, zurückhaltende Werbehinweise von Angehörigen der freien Berufe gewöhnten Betrachter als besonders außergewöhnlich (vgl. OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 - Zeitungsanzeige).

    Die von der Beklagten gewählte Gestaltungsform steht mit dem Berufsbild der kammerangehörigen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in Einklang, zumal die Anzeige selbst mit den Maßen von 20 cm x 9 cm hinsichtlich ihrer Größe keinen Bedenken unterliegt (vgl. OLG Dresden, WRP 1998, 317 - Zeitungsanzeige).

  • OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/98

    Werbeanzeige einer Steuerberatungsgesellschaft

    All dies sind zulässige Mittel zum Ausdruck des eigenen Selbstverständnisses und der Identität des Werbenden (vgl. BVerfG, MDR 1997, 984, 985; OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 - Zeitungsanzeige).

    Sie ist weder aufdringlich, noch erscheint sie dem inzwischen auch an anlassunabhängige, zurückhaltende Werbehinweise von Angehörigen der freien Berufe gewöhnten Betrachter als besonders außergewöhnlich (vgl. OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 - Zeitungsanzeige).

    Die von der Beklagten gewählte Gestaltungsform steht mit dem Berufsbild der kammerangehörigen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in Einklang, zumal die Anzeige selbst mit den Maßen von 20 cm x 9 cm hinsichtlich ihrer Größe keinen Bedenken unterliegt (vgl. OLG Dresden, WRP 1998, 317 - Zeitungsanzeige).

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 292/97

    Steuerberateranzeige; Größe einer Zeitungsanzeige

    Seine Berufung führte zur Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und zur Klagabweisung (OLG Dresden WRP 1998, 317).
  • OLG München, 22.02.2001 - 29 U 3333/00

    Wettbewerbswidrige Werbeanzeigen für anwaltliche Dienstleistungen

    Denn unabhängig von der weiteren Gestaltung und ihrem Inhalt wird eine Zeitungswerbung nicht bereits aufgrund ihres Formats und ihres Umfangs der Verbreitung unsachlich (vgl. BVerfG NJW 1996, 3067, 3068 - Werbeverbot für Apotheker; BGH a.a.O - Steuerberateranzeige, in der die Beurteilung des OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 bestätigt wird; zur Anzeigengröße siehe auch OLG Dresden AnwBl 2000, 53, 54).
  • OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98

    Werbung für einen Lohnsteuerhilfeverein

    Zwar dient nicht nur der Text, sondern auch die Verwendung einer grafischen und farblichen Gestaltung sowie die Aufteilung der Werbefläche in zulässiger Weise einer wirksamen Selbstdarstellung (vgl. OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 - Zeitungsanzeige).
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